FiBu Schulten e.K. -seit 2003- Stand: 11.2021
FiBu Schulten e.K.   -seit 2003-Stand: 11.2021

Softwarehinweis

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss sich nach allgemein anerkannten und sachgerechten Normen richten. Die Quelle dieser Normen sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) gemäß § 238 Absatz 1 HGB und mit Einführung der EDV-gerechten Buchführung die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).

 

Daraus lässt sich unter anderem ableiten, dass eine Buch-führung als ordnungsgemäß gilt, wenn sie einem sachver-ständigem Dritten (Steuerberater, Betriebsprüfer) in ange-messener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 HGB, § 145 AO).

 

Alle Buchungsbelege, Konten, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und selbst das verwendete Buchhaltungsprogramm sind zehn Jahre lang geordnet aufzubewahren. Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanz können alle Buchhaltungsunterlagen (Kontenblätter, Auswertungen etc.) auch auf Datenträgern wie USB-Stick oder CD / DVD aufbewahrt werden.

 

Allerdings muss sichergestellt sein, dass diese Daten in ihrem Originalzustand jederzeit wieder lesbar gemacht werden können (§ 147 AO).

 

Die von mir verwendete Software ist hinsichtlich der GoB-Bestimmungen von einer renomierten und unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft worden und entspricht den jeweils aktuellsten finanztechnischen und steuerrechtlichen Bestimmungen. Das darüber erstellte Testat liegt vor und kann jederzeit eingesehen werden.

 

Zur doppelten Absicherung Ihrer Daten erhalten Sie eine Kopie der Datensicherung jeweils am Jahresende mit allen Zahlen und Buchungen der gesamten Buchhaltung zur eigenen Aufbe-wahrung. Das Original verbleibt in meinem Buchhaltungsbüro und wird bei Bedarf rückgesichert und wieder lesbar gemacht.

 

Zusätzlich zu der Kopie werden Ihnen sämtliche Ausdrucke der vollständigen Buchhaltung in Originalform ausgedruckt und ausgehändigt.

 

Diese Leistung ist kostenlos, da dieser Service bereits in der Preisgestaltung enthalten ist.

 

 

Mein Buchhaltungsbüro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes

(§6 Ziffern 3 und 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfaßt das Aufarbeiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der laufenden Geschäfts-vorfälle auf eigener EDV-Anlage und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten in den Bereichen Unternehmensberatung, Controlling und kauf-männischen Dienstleistungen. Keine Rechts- und Steuerberatung.

 

Kontaktdaten

FiBu Schulten e.K.
Wolfgang Schulten (Bilanzbuchhalter IHK)

August-Strindberg-Str. 18
51067 Köln-Holweide

Mobil:    0163-7515184
Telefon: 0221-7198141

Telefax: 0221-7198142

E-Mail: wolfgang.schulten@koeln.de

Bürozeiten

Jederzeit nach Absprache.

Um auch Ihren Zeitaufwand gering zu gestalten, komme ich auch gerne zu Ihnen.

Telefonservice

„Sollte mein Büro nicht besetzt sein, steht Ihnen ein Anrufbeantworter oder meine Mobilnummer zur Verfügung".

Aktuelle Steuernews

Als Serviceleistung steht Ihnen unter:   

www.fibu-schulten.bbh.de   

eine Informationsseite mit aktuellen Steuernews kostenlos zur Verfügung. 

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