Der Gesetzgeber hat 1981 den Weg für das gewerbliche Buchhaltungsbüro geebnet.
Fachkräften aus dem Rechnungswesen wurde mit den Regelungen des § 6 Ziffern 3 und 4 des Steuerberatungs-gesetzes die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen und ihre praktische Erfahrung im eigenen Buchhaltungsbüro umzusetzen.
Seither nutzen immer mehr Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk sowie aus freien Berufen die Möglichkeit dieser Dienstleistung, um preisgünstig solides fachliches Wissen gemeinsam zum Nutzen des Betriebes einzusetzen.
Ein Buchhaltungsbüro hat viele Vorteile:
Mein Buchhaltungsbüro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes
(§6 Ziffern 3 und 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfaßt das Aufarbeiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der laufenden Geschäfts-vorfälle auf eigener EDV-Anlage und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten in den Bereichen Unternehmensberatung, Controlling und kauf-männischen Dienstleistungen. Keine Rechts- und Steuerberatung.